Wie viele Spinde pro Beschäftigtem verlangt das Gesetz? So bemessen Sie die Umkleide

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Wie viele Spinde pro Beschäftigtem verlangt das Gesetz? So bemessen Sie die Umkleide

Ein Fach mit Schloss für jede Person, die sich im Betrieb umzieht, und zwei Fächer je Person, wenn die Arbeitskleidung verschmutzt, feucht oder kontaminiert zurückkommt. Eine Stückzahl je Beschäftigtem nennt das deutsche Recht nicht: Die Arbeitsstättenverordnung verlangt im Umkleideraum verschließbare Einrichtungen, in denen jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren kann, und die ASR A4.1 bemisst Sitzplätze und Fläche nach den Personen, die den Raum gleichzeitig nutzen. Diese Anleitung rechnet das mit Schichten durch und in Wandmeter um.

Woher kommt die Zahl?

Aus Anhang Punkt 4.1 Absatz 3 der ArbStättV. Umkleideräume müssen leicht zugänglich, ausreichend groß und sichtgeschützt sein, mit genug freier Bodenfläche für die gleichzeitigen Nutzer, und sie müssen „mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ausgestattet sein, in denen jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren kann“. Die ASR A4.1 macht daraus unter Punkt 7.4 zwei Zahlen: Absatz 1 verlangt mindestens eine Sitzgelegenheit für je vier Beschäftigte, die den Umkleideraum gleichzeitig nutzen, Absatz 2 „für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach“.

Gezählt wird also zweimal: die Aufbewahrung nach Köpfen, Sitzplätze und Fläche nach den Personen zur selben Zeit. Welche Betriebe einen Umkleideraum brauchen und was die Vorschriften sonst verlangen, steht in Spinde im Umkleideraum: was Arbeitsstättenverordnung und ASR A4.1 verlangen.

Wer wird gezählt?

Nur wer sich im Betrieb umzieht. Der Außendienstler, der mit dem Auto kommt und geht, braucht kein Fach in der Umkleide; der Monteur, der in Straßenkleidung ankommt und den Overall anzieht, schon. In einer Halle mit 60 Personen, von denen 8 im Büro sitzen, sind es 52 Fächer.

Urlaub und Krankheit ziehen nichts ab, denn die Person kommt zurück und ihr Fach bleibt belegt. Und wenn sich Leiharbeitnehmer oder Beschäftigte einer Fremdfirma in Ihrer Umkleide umziehen, brauchen auch sie ein Fach.

Was ist mit Schichten?

Für die Spinde ändern Schichten nichts. Die ASR verlangt die abschließbare Einrichtung „für jeden Beschäftigten“, also ein Fach je Person, auch wenn sich die Schichten nie begegnen. Schichten ändern die Rechnung für Sitzplätze und Bodenfläche, weil die nach den gleichzeitigen Nutzern bemessen werden.

Ein Beispiel mit drei Schichten: 30 Personen in der Früh-, 25 in der Spät- und 15 in der Nachtschicht. Das sind 70 Fächer, mit Spinden mit 6 und 4 Türen 11,32 m Wand. Bei den Sitzplätzen zählt der Moment mit den meisten Personen zugleich. Treffen sich Früh- und Spätschicht bei der Übergabe in der Umkleide, sind es 55 Personen und damit 14 Sitzplätze; kommen und gehen die Schichten getrennt, bestimmt die Frühschicht mit 30 Personen die Zahl, also 8 Sitzplätze.

Wie viele Spinde und wie viele Wandmeter?

Vorab eine Einschränkung. Werden Schränke bereitgestellt, verlangt die ASR A4.1 unter Punkt 7.4 Absatz 2 ein Mindestmaß von 0,30 × 0,50 × 1,80 m (Breite × Tiefe × Höhe). Unsere Spinde sind 40 cm tief und 177 cm hoch und erreichen dieses Maß nicht, auch der mit 2 Türen nicht. Wer von der ASR abweicht, muss nach § 3a Absatz 1 ArbStättV durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz erreichen; ob das in Ihrem Betrieb geht, klären Sie vor der Bestellung mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Tabelle rechnet Fächer und Wand mit den echten Maßen der Baureihe. Die Spinde mit 2, 4, 6 und 12 Türen sind 177 cm hoch und 40 cm tief, 65 cm breit mit 2 und 4 Türen, 97 cm mit 6 und 12 Türen.

Personen, die ein Fach brauchen Was verstaut wird Fächer Spinde Wandmeter
10 Rucksack und Jacke 10 1 mit 6 Türen und 1 mit 4 Türen 1,62 m
25 Rucksack und Jacke 26 3 mit 6 Türen und 2 mit 4 Türen 4,21 m
50 Rucksack und Jacke 50 7 mit 6 Türen und 2 mit 4 Türen 8,09 m
50 Overall oder Mantel ungefaltet 50 25 mit 2 Türen 16,25 m
100 Rucksack und Jacke 100 16 mit 6 Türen und 1 mit 4 Türen 16,17 m
40 mit verschmutzter Arbeitskleidung Straßen- und Arbeitskleidung getrennt 80 12 mit 6 Türen und 2 mit 4 Türen 12,94 m

Die Spinde mit 4 und 6 Türen haben dasselbe Fach, 82 × 28 cm, und bringen sechs Personen je Meter Wand unter; gemischt treffen sie die Zahl, ohne Wand zu verschenken. Der Spind mit 2 Türen gibt ein Fach in voller Höhe, 28 cm breit, in das ein Overall oder Mantel ungefaltet passt, und braucht je Person doppelt so viel Wand. Was in welchen passt, steht in Spind mit 2, 4, 6 oder 12 Türen: welcher passt. Wenn Ihre Zahlen anders sind, berechnen Sie, wie viele Spinde Ihre Belegschaft braucht: Der Rechner liefert Bauart, Anzahl der Spinde und Wandmeter.

Wann braucht es zwei Fächer je Person?

Wenn die Umstände eine getrennte Aufbewahrung erfordern. Der Anhang verlangt dann, Kleiderschränke für Arbeits- und Schutzkleidung von denen für persönliche Kleidung zu trennen, und die ASR A4.1 nennt unter Punkt 7.4 Absatz 2 „zwei derartige Schrankteile oder ein geteilter Schrank in doppelter Breite“. Das betrifft Lackierereien, Chemie, Entsorgung, Schlachtbetriebe und Lebensmittelbetriebe. Dort verdoppelt sich die Zahl der Fächer.

Bei 40 Beschäftigten sind das 80 Fächer von 82 × 28 cm: 12 Spinde mit 6 Türen und 2 mit 4 Türen, auf 12,94 m Wand. Muss der Overall außerdem ungefaltet hinein, belegt jede Person einen kompletten Spind mit 2 Türen, eine Tür für die Straßenkleidung und eine für die Arbeitskleidung: 40 Spinde und 26 m. Das ist doppelt so viel Wand für dieselbe Belegschaft.

Und wenn sich in Ihrem Betrieb niemand umzieht?

Dann brauchen Sie keinen Umkleideraum. Nach Anhang Punkt 3.3 Absatz 1 muss aber jedem Beschäftigten mindestens eine Kleiderablage zur Verfügung stehen, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind. Die Verordnung spricht dort von einer Kleiderablage, nicht von einer verschließbaren Einrichtung.

Im Büro wird ein Spind mit Schloss aus einem anderen Grund gekauft: Liegen bleiben Rucksack, Laptop und Geldbörse, und bei flexiblen Arbeitsplätzen alles, was jemand ohne festen Schreibtisch dabeihat. Das entscheidet das Unternehmen, eine gesetzliche Pflicht ist es nicht, und gezählt wird anders. Hat jede Person ihren eigenen Spind, einer je Person. Werden die Fächer tageweise vergeben, reicht die Zahl der Personen am vollsten Bürotag.

Die Sitzgelegenheiten gehören in dieselbe Rechnung

In einer Betriebsumkleide sind sie Pflicht, und die ASR A4.1 nennt unter Punkt 7.4 Absatz 1 die Zahl: mindestens eine Sitzgelegenheit für je vier Beschäftigte, die den Umkleideraum gleichzeitig nutzen. Ziehen sich die 25 Personen aus der Tabelle gleichzeitig um, sind das sieben Sitzplätze. Wie viele Bänke das ergibt und wo sie hingehören, lesen Sie in Umkleidebänke: was die Vorschriften verlangen und welche Maße Sie kaufen sollten.

So zählen Sie Ihre Umkleide in fünf Minuten

  1. Personen, die sich im Betrieb umziehen, über alle Schichten summiert, einschließlich Leiharbeitnehmern und Fremdfirmen, die Ihre Umkleide nutzen. Das ist die Zahl der Fächer.
  2. Wie viele davon sind gleichzeitig in der Umkleide, die Übergabe mitgerechnet? Das ist die Zahl für Sitzplätze und Fläche.
  3. Was wird verstaut? Ein Overall oder Mantel, der ungefaltet bleiben soll, braucht ein Fach in voller Höhe; Rucksack und Jacke 82 × 28 cm.
  4. Wird die Arbeitskleidung schmutzig, nass oder kontaminiert? Zwei Fächer je Person.
  5. Freie Wandmeter und ein Sitzplatz je vier Personen, die sich gleichzeitig umziehen.

Mit diesen fünf Antworten fordern Sie ein Angebot für Ihren Umkleideraum an. In der Regel schicken wir Ihnen am selben Werktag den Preis mit Versand bis zu Ihrer Postleitzahl, und die Rechnung lautet auf Ihr Unternehmen. Ab 15 Stück gibt es 5 % Mengenrabatt, ab 30 Stück 10 %.

Quellen: Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), § 3a Absatz 1 und Anhang Punkte 3.3 Absatz 1 und 4.1 Absatz 3, in der Fassung auf gesetze-im-internet.de; Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 „Sanitärräume“, Ausgabe September 2013, zuletzt geändert GMBl 2022 S. 212, Punkt 7.4 Absätze 1 und 2, veröffentlicht von der BAuA. Diese Anleitung ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung: Vor einer Begehung oder bei einer konkreten Frage prüfen Sie den aktuellen Text und sprechen mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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