Umkleidebänke: Maße, wie viele Sie brauchen und was die Vorschriften verlangen

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Umkleidebänke: Maße, wie viele Sie brauchen und was die Vorschriften verlangen

Bei einer Umkleidebank zählen zwei Maße: die Höhe, am besten die eines Stuhls, also etwa 45 cm, und die Länge, mit 45 cm für jede sitzende Person. Die Stahlbänke von TwinThink sind 45 cm hoch und 32 cm tief und kommen in zwei Längen: 90 cm für zwei Personen und 150 cm für drei. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt Sitzgelegenheiten im Umkleideraum, die ASR A4.1 nennt dazu eine je vier Beschäftigte, die sich gleichzeitig umziehen; Maße schreibt keine der beiden vor. Diese Anleitung rechnet vor, wie viele Bänke Sie brauchen und wo sie stehen sollten.

Welche Maße hat eine Umkleidebank aus Stahl?

Bank 90 cmBank 150 cm
Länge90 cm150 cm
Tiefe32 cm32 cm
Höhe45 cm45 cm
Sitzplätze gleichzeitig23

Beide haben ein Metallgestell und eine Sitzfläche aus lackiertem Stahlblech mit glatter Oberfläche, und beide gibt es in Grau, Weiß, Schwarz und Schwarz-Weiß, den Farben der Spinde. Das Datenblatt der 150-cm-Bank nennt eine Sitzfläche aus vier Latten, eine untere Ablage für die Schuhe und höhenverstellbare Füße, mit denen sie auf unebenem Boden gerade steht.

Auf 45 cm Höhe setzt man sich und steht auf wie bei einem Stuhl, und der Fuß ist zum Schnüren in Reichweite. Auf die 90-cm-Bank passen drei Personen, wenn sie zusammenrücken, aber mit Taschen auf dem Boden und zwei offenen Türen davor sind zwei die realistische Zahl. Die 32 cm Tiefe nimmt die Bank dem Gang weg, und das zählt bei der Frage, wo sie steht.

Was sagen die Vorschriften zu Umkleidebänken?

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt in Anhang Punkt 4.1 Absatz 3 Buchstabe b, dass Umkleideräume „mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ausgestattet sein“ müssen, „in denen jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren kann“. Die ASR A4.1 nennt in Punkt 7.4 Absatz 1 die Zahl: „Für je vier Beschäftigte, die den Umkleideraum gleichzeitig nutzen, muss mindestens eine Sitzgelegenheit zur Verfügung stehen.“ Höhe, Länge oder Material schreiben beide nicht vor.

Von dieser Vier-Personen-Regel geht auch unsere Rechnung aus. In einer Betriebsumkleide ist sie keine Empfehlung, sondern die Mindestausstattung.

ArbStättV und ASR gelten für Arbeitsstätten: für die Umkleide des Personals eines Fitnessstudios oder einer Schule, nicht für die der Mitglieder oder der Schüler. Dort entscheidet der Gebrauch: Niemand zieht sich im Stehen, mit einer Tasche in der Hand, die Turnschuhe an, ohne am Ende an einem Spind zu lehnen.

Wie viele Bänke braucht es?

Zählen Sie die Personen, die sich gleichzeitig umziehen, nicht die ganze Belegschaft, und rechnen Sie einen Sitzplatz je vier Personen. Eine 90-cm-Bank reicht so für 8 Personen, die gleichzeitig in der Umkleide sind, eine 150-cm-Bank für 12. Mit den echten Maßen der Spinde:

UmkleideGleichzeitigSitzplätzeBänkeSpinde und Wandlänge
Personalraum, 12 Personen, die zur selben Zeit kommen1231 × 150 cm oder 2 × 90 cm2 Spinde mit 6 Türen, 1,94 m
Werkstatt, 16 Beschäftigte mit Overall und Stiefeln in einer Schicht1642 × 90 cm8 Spinde mit 2 Türen, 5,2 m
Halle, 40 Beschäftigte in zwei Schichten zu 20, die sich beim Wechsel überschneiden40105 × 90 cm oder 4 × 150 cm7 Spinde mit 6 Türen, 6,8 m
Fitnessstudio zur Stoßzeit: 70 Mitglieder mit belegtem Spind, 24 davon ziehen sich gleichzeitig um2463 × 90 cm oder 2 × 150 cm12 Spinde mit 6 Türen, 11,6 m

Beim Schichtwechsel, wenn sich alle in denselben zehn Minuten umziehen, zählen Sie alle. Ist der Beginn gestaffelt, zählen Sie nur die, die zur Spitzenzeit da sind. Prüfen Sie auch, ob die Bänke vor die Spindreihe passen: In der Halle aus dem Beispiel belegen fünf 90-cm-Bänke 4,5 m vor 6,8 m Spinden. Wie viele Spinde Sie brauchen, ermittelt der Spind-Rechner; die Bänke ergeben sich aus dieser Rechnung. Bei Schichtbetrieb werden die Spinde nach einer eigenen Regel gezählt, nämlich ein Fach je Person; die Einzelheiten stehen in unserem Ratgeber zur Zahl der Spinde pro Beschäftigtem.

Wo sollte die Bank stehen?

Vor den Spinden und parallel zu ihnen, mit Platz dafür, dass eine sitzende Person die Türen vor sich offen hat und eine andere hinter ihr vorbeigehen kann. Die Türen sind 28 cm breit und öffnen zum Gang, die Bank ist 32 cm tief, und eine sitzende Person braucht mit den Knien weitere 40 cm. Wir empfehlen 1,2 m von der Spindfront bis zur Außenkante der Bank und dahinter einen freien Durchgang von 1 m, wenn es eine weitere Spindreihe gibt oder Leute vorbeigehen.

In einer großen Umkleide nutzen zwei gegenüberliegende Spindreihen mit den Bänken in der Mitte den Platz am besten: Jede Bank bedient beide Reihen, und die Taschen stehen nicht im Weg. Nach derselben Rechnung lassen Sie etwa 2,1 m zwischen den Fronten der beiden Reihen. Zum Beispiel 20 Spinde mit 2 Türen, verteilt auf zwei Reihen von 6,5 m.

Umkleideraum: Maße und Ausstattung der Personalumkleide

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt in Anhang Punkt 4.1 Absatz 3 Buchstabe a nur, dass je nach Zahl der gleichzeitigen Benutzer „genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden“ vorhanden ist. Die ASR A4.1 rechnet das in Punkt 7.3 pro Person: Nutzen mehrere Beschäftigte die Personalumkleide gleichzeitig, muss für jeden eine Bewegungsfläche von 0,5 m² im Raum vorhanden sein, und die Verkehrswege kommen dazu. Eine Mindestgröße für den ganzen Umkleideraum nennt sie nicht; die ergibt sich aus der Summe.

Für die Werkstatt aus der Tabelle, mit 16 Beschäftigten, die sich gleichzeitig umziehen, sieht unsere Rechnung so aus:

  • Bewegungsfläche: 16 × 0,5 m² = 8 m².
  • Möbel: 8 Spinde mit 2 Türen belegen 5,2 × 0,40 m, rund 2,1 m², die beiden 90-cm-Bänke 0,6 m².
  • Durchgang von 1 m hinter der Bank, entlang der Reihe: 5,2 m².

Das ergibt rund 16 m², einen Raum von 5,2 × 3,1 m. Die Bänke passen gut: 1,8 m Bank vor 5,2 m Spindreihe. Die Aufstellung aus dem vorigen Abschnitt (40 cm Spind, 1,2 m bis zur Außenkante der Bank und 1 m Durchgang) braucht 2,6 m Tiefe und 13,5 m². Für die 0,5 m² je Person fehlt dem Raum ein halber Meter Tiefe.

Zur Ausstattung zählt Punkt 7.4 der ASR A4.1 eine Sitzgelegenheit je vier Personen, die sich gleichzeitig umziehen (Absatz 1), für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach (Absatz 2) sowie Abfallbehälter, Spiegel und Kleiderablagen (Absatz 6). Werden Schränke bereitgestellt, nennt die ASR A4.1 in Absatz 2 ein Mindestmaß von 0,30 × 0,50 × 1,80 m (Breite × Tiefe × Höhe). Unsere Spinde sind 40 cm tief und 165 oder 177 cm hoch und liegen darunter. Wer von der ASR abweicht, muss nach § 3a Absatz 1 ArbStättV mit anderen Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz erreichen. Ob das in Ihrer Personalumkleide gelingt, klären Sie vor der Bestellung mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Muss die Bank am Boden befestigt werden?

Die ArbStättV sagt dazu nichts. Die Bank wird nicht am Boden verankert, Sie schieben sie also zum Wischen beiseite und stellen sie bei einer neuen Aufteilung der Umkleide um, ohne zu bohren. In einer Betriebs- oder Schulumkleide mit geordneter Nutzung ist das die praktische Lösung. Handelt es sich um eine unbeaufsichtigte öffentliche Umkleide, in der alles Lose woanders landet, und soll die Bank verschraubt werden, fragen Sie uns vor dem Kauf per WhatsApp (+34 614 39 49 16): Wir antworten sofort.

Reinigung und Feuchtigkeit

Die Sitzfläche ist glatt und wird mit einem Tuch sauber. In sehr feuchten Umkleiden, etwa im Schwimmbad, stellen Sie sie in den Trockenbereich, weg vom Ausgang der Duschen, und wischen den Boden täglich trocken.

Passend zu den Spinden

In der Farbe der Spinde wirkt die Reihe einheitlich. Mit einer anderen Farbe markieren Sie Bereiche: schwarze Bänke zu grauen Spinden in der Personalumkleide und graue in der der Mitglieder, zum Beispiel. Welcher Spind zu dem passt, was hinein soll, steht in Spind mit 2, 4, 6 oder 12 Türen: welcher passt.

Checkliste

  1. Personen, die sich gleichzeitig umziehen: durch vier geteilt ergibt die Sitzplätze. Jede 90-cm-Bank bietet zwei, jede 150-cm-Bank drei.
  2. Gesamtlänge der Bänke: Sie muss vor die Spindreihe passen.
  3. Platz: 1,2 m von den Spinden bis zur Außenkante der Bank, dazu 1 m Durchgang dahinter, wenn es eine weitere Reihe gibt.
  4. Boden: frei stehende Bank bei geordneter Nutzung; soll sie verschraubt werden, fragen Sie uns vorher.
  5. Feuchtigkeit: im Trockenbereich, nie am Ausgang der Dusche.

Sind die Spinde gezählt und die Bänke dazugerechnet, fragen Sie ein Angebot für Ihre Umkleide an, das Sie in der Regel am selben Werktag erhalten; kaufen Sie für ein Unternehmen, geben Sie Ihre USt-IdNr. an, und die Rechnung geht auf die Firma. Was die Vorschriften sonst vom Umkleideraum verlangen, steht in Spinde im Umkleideraum: was Arbeitsstättenverordnung und ASR A4.1 verlangen.

Quellen: Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), § 3a Absatz 1 und Anhang Punkt 4.1 Absatz 3 Buchstaben a und b, in der Fassung auf gesetze-im-internet.de; Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 „Sanitärräume“, Ausgabe September 2013, zuletzt geändert GMBl 2022 S. 212, Punkt 7.3 und Punkt 7.4 Absätze 1, 2 und 6, veröffentlicht von der BAuA. Diese Anleitung ist keine Rechtsberatung; prüfen Sie vor einer Begehung den aktuellen Text und sprechen Sie mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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